Das Mandat von Check-up Löhne in einem Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten, das international tätig ist und intern Lohnbuchhaltung betreibt, bestand in der detaillierten Lohnüberprüfung für ein ganzes Jahr.
Der Check-up hat mehrere Fehler aufgedeckt, die hauptsächlich auf einen Mangel an internen Fachkenntnissen zur Behandlung von Einzelfällen und komplexen Fällen zurückzuführen sind.
Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen ermöglichten es, diese Situationen in Angriff zu nehmen, bevor dies nicht mehr möglich war (vor der Entlassung von Arbeitnehmern und vor einer AHV- oder Steuerprüfung).
Durch die vorgeschlagenen Korrekturmassnahmen konnten über 10‘000 Franken eingespart werden Einige Beispiele:
- Mehrere Mitarbeiter hatten das Rentenalter erreicht, aber ihre Arbeit fortgesetzt.
Die Beiträge wurden für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur AHV nicht korrekt berechnet. Durch die Korrekturen konnten rund 3% der jährlichen Lohnsumme dieser Beschäftigten eingespart werden, was Tausende von Franken entspricht.

- Ein verheirateter Arbeitnehmer, der der Quellensteuer unterliegt, hatte den ehelichen Wohnsitz verlassen, aber die gerichtliche Trennung war noch nicht entschieden.
Der Angestellte, der sich mit Löhnen und Gehältern befasste, war fälschlicherweise der Ansicht, dass nur die von der Justiz vorgenommene „offizielle“ Trennung bei der Festlegung der Steuerklasse (Skala der Verheirateten -> Alleinstehende) zu berücksichtigen sei.
Wenn eine Person den ehelichen Wohnsitz verläßt, wird von einer sogenannten „tatsächlichen“ Trennung gesprochen, so entspricht die sogenannte „tatsächliche“ Trennung der Trennung nach gerichtlicher Entscheidung und mit Aufteilung des Vermögens.
In Wirklichkeit muß der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die „faktische“ Trennung unverzüglich mitteilen, und dieser muß sie bei der Festlegung der Quellensteuer berücksichtigen, die dem Arbeitnehmer anzulasten ist. Da der Arbeitnehmer noch Arbeitnehmer war, konnte bei den Steuerbehörden eine Berichtigung beantragt und die dem Arbeitnehmer einbehaltenen Beträge berichtigt werden. So konnten dem Mitarbeiter mehrere Tausend Franken korrekt zugeordnet werden. Durch diese Korrektur wurde vermieden, dass das Unternehmen rückwirkend gegenüber den Steuerbehörden zur Zahlung von Steuern veranlagt war, und es bestand die Gefahr, dass der Arbeitnehmer diese Beträge nicht in Abzug bringen konnte, wenn er das Unternehmen in der Zwischenzeit verlassen hatte.
- Die Optimierungsvorschläge und Empfehlungen haben auch zu Einsparungen und einer erheblichen Effizienzsteigerung geführt.

So kann zum Beispiel die Versicherung gegen Verdienstausfall im Krankheitsfall optimiert werden, indem eine gute Lohnabsicherung für die Beschäftigten beibehalten wird und gleichzeitig die Beiträge durch Änderung des Vertrags erheblich gesenkt werden, um bestimmte nicht regelmäßige Leistungen auszuschließen.
Die Beiträge zu dieser Versicherung konnten in den kommenden Jahren nach den Schätzungen des Auftraggebers um etwa 15% bis 30% gesenkt werden, wobei die periodischen Löhne der Beschäftigten gut abgesichert bleiben.