Inkompetenz kann teuer sein: Verluste in Höhe von 5% der Lohnsumme in einem Unternehmen mit 50 Beschäftigten

L’incompétence peut coûter cher: pertes représentant 5% de la masse salariale dans une entreprise de 50 employés

Ein Unternehmen mit rund 50 Beschäftigten, das die Lohnverwaltung einem „Treuhänder“ (nicht Mitglied der Berufsverbände der Branche) anvertraut hatte, musste einen erheblichen Verlust aufgrund einer AVS-Kontrolle verbuchen.

Da der Begriff „Treuhänder“ in der Schweiz nicht geschützt ist, ist für die Bezeichnung eines „Treuhandbüros“ keine Mindestausbildung erforderlich. Nur Mitgliedschaft in einem Berufsverband (TREUHAND | Suisse oder EXPERTSuisse) durch eine angemessene Erstausbildung und Weiterbildung erworbene berufliche Kenntnisse garantiert werden.

Leider hatte der externe Lohnmanager für dieses Unternehmen keine ausreichende Berufsausbildung und behandelte die Löhne nicht ordnungsgemäß.

Nach einer AHV-Kontrolle (alle 5 Jahre) hatte das Unternehmen die unangenehme Überraschung, dass es in den letzten 5 Jahren einen grossen Beitragsaufholprozess hatte. Da das Unternehmen erkannte, dass der Lohnmanager nicht den Anforderungen entsprach, beauftragte es einen Lohn Checkup mit der Beurteilung des Umfangs der Situation.

Un employé incompétent peut engender de graves répercussions sur la gestion de la masse salariale

Es wurden erhebliche Probleme aufgedeckt, wie z. B. Pauschalgebühren, die nicht von den Steuerbehörden genehmigt wurden, und Geschenke an Mitarbeiter, die bei der Berechnung der Sozialabgaben nicht korrekt berücksichtigt wurden. Leider wurde auch die Quellensteuer nicht richtig berechnet und deklariert.

Es war zu spät, um von den Arbeitnehmern, die das Unternehmen in den letzten fünf Jahren verlassen hatten, die Sozialversicherungsbeiträge und die Quellensteuer zurückzufordern. Diese Beträge mussten daher als Verluste verbucht werden. Der Lohn Checkup hat es jedoch ermöglicht, die Situation für die noch im Amt befindlichen Mitarbeiter zu korrigieren und so weitere Verluste in Höhe von 4% der Lohnsumme zu vermeiden.